Käuflich erworbene Alfies-Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden.
Die Einlösung kann nur im Rahmen einer Transaktion über über das reguläre Bestellformular (Check-Out) erfolgen.
Reicht der Wert des Gutscheins für die Bestellung nicht aus, kann der Restbetrag über eine andere reguläre Zahlungsmethode beglichen werden.
Bei einer Bestellung kann mehr als ein Gutschein verwendet werden.
Übersteigt der Wert des Gutscheins den Bestellwert wird der verbleibende Betrag dem Kundenkonto der auslösenden Person für zukünftige Bestellungen gutgeschrieben.
Geschenkgutscheine können nicht bar ausbezahlt oder mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht zulässig.
Alfies übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl und Missbrauch von Gutscheinen.
Unentgeltlich erworbene Alfies-Gutscheine können innerhalb der angegebenen Frist eingelöst werden. Ist keine Frist angegeben behält sich Alfies vor eine Befristung festzusetzen.
Reicht der Wert des Gutscheins für die Bestellung nicht aus, kann der Restbetrag über eine andere reguläre Zahlungsmethode beglichen werden.
Übersteigt der Wert des Gutscheins den Bestellwert wird der verbleibende Betrag dem Einlöserkundenkonto für zukünftige Bestellungen gutgeschrieben.
Gutscheine können nicht bar ausbezahlt oder mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht zulässig.
Alfies übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl und Missbrauch von Gutscheinen.
Die Einlösung kann nur im Rahmen einer Transaktion über über das reguläre Bestellformular (Checkout) erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine wiederholte zweckentfremdende Einlösung von Gutscheinen (z.B.: mehrfaches Einlösen von Neukundenrabatten, etc.) nicht zulässig ist und kann im Einzelfall den Tatbestand des Betruges erfüllen kann.